§ 6 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG
"Die Beobachtung umfasst insbesondere den Erhaltungszustand ... der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume; ..."
§ 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG
europäische Vogelarten: "in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG"
Art. 12 Abs. 1 VS-RL
"Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre nach dem 7. April 1981 einen Bericht über die Anwendung der aufgrund dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften."Analog zum Monitoring nach FFH-Richtlinie ist mit dem Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes am 01.03.2010 ein Monitoring gemäß der Intention der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr.12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogelarten".
Das Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume setzt sich in Deutschland aus verschiedenen Einzelprogrammen zusammen, die staatlich finanziert oder auf ehrenamtlicher Basis (z. T. mit staatlicher Unterstützung) durchgeführt werden. Die ehrenamtlichen Programme werden bundesweit vom DDA koordiniert, der zur Erfüllung dieser Aufgabe über die zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV) finanziell unterstützt wird. Die dabei vorhandene Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Verbänden ist überaus effizient, so dass die Kosten erheblich reduziert werden. Darüber hinaus gewährleistet die gemeinschaftliche Methodenentwicklung eine standardisierte Datenerhebung und -auswertung, die bundesweit zu vergleichbaren Ergebnisse auf höchstem Niveau führt.
SPA-Monitoring
Das SPA-Monitoring gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume. Als Teilprogramm bezieht es sich auf die Erfassung wertgebender Vogelarten in den Vogelschutzgebieten (Special Protection Area = SPA). Zu den wertgebenden Vogelarten gehören alle Vogelarten, die im Anhang I der VS-RL benannt und/oder für die Gebietsmeldung ausschlaggebend gewesen sind.
2011 hat die LAG VSW zusammen mit dem DDA und dem BfN Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorgelegt. Damit wird das Ziel verfolgt, einen bundesweit einheitlichen Standard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das SPA-Monitoring genannten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des SPA-Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der jeweiligen Erhaltungsziele und die Berichtspflicht nach Art. 12 VS-RL. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfungen. Das Monitoring ist also für den tatsächlichen Schutz der SPA und den dort vorkommenden Vogelarten unerlässlich.
Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume: pdf (0.07 MB)