Glasanflug

 

Glasfassade

 

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG

Grundsätzlich gilt das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG individuenbezogen. Allerdings wird es nach § 44 Abs. 5 Nr. 1 BNatSchG dann nicht erfüllt, wenn sich durch den Eingriff oder das Vorhaben – nach Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen – das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht. Dies setzt die Bestimmung wirksamer Schutzmaßnahmen und die Festsetzung einer Signifikanzschwelle voraus, bei der davon auszugehen ist, dass die mit Einsatz von Glas verbundenen Gefahren für Vögel in einem Bereich unterhalb des normalen Lebensrisikos verbleiben. Dazu haben die Fachbehörden der Länder bundesweit abgestimmte Empfehlungen erarbeitet, die auf dieser Seite zu finden sind.
Vermeidung von Vogelverlusten an Glasflächen
Vogelschlag an Glas stellt für Vögel einen wesentlichen Mortalitätsfaktor dar. Nach einer Hochrechnung der Vogelschutzwarten der deutschen Bundesländer dürften diesem über 5 % der jährlich bei uns vorkommenden Vögel zum Opfer fallen. Davon sind nicht nur Kleinvögel betroffen. Auch größere Arten wie zum Beispiel Waldschnepfe und Sperber kollidieren regelmäßig mit verglasten bzw. verspiegelten Bauelementen. Nach der mehrheitlichen Rechtsauffassung sind auch die Umweltwirkungen bei der bauseitigen Verwendung von Glas anhand der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu beurteilen. Dabei kommt den Fachplanern, Bauherren bzw. Vorhabensträgern der Umstand zu Gute, dass das Wissen über wirksame Vermeidungsmaßnahmen in den letzten Jahren deutlich angewachsen ist. Es kann also eine Menge getan werden, um Schlagereignisse zu reduzieren bzw. ganz zu verhindern. Hilfreiche Hinweise zu den Hauptgefahrenquellen und zu wirksamen Vermeidungsmaßnahmen sind unter anderem auf den Seiten der Vogelwarte Sempach, der Wiener Umweltanwaltschaft, der Senatsverwaltung Berlin oder des NABU Dresden-Meißen zu finden.

Empfehlungen der Vogelwarte Sempach: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
Empfehlungen der Vogelwarte Sempach (englisch): Bird-friendly building with glass and light
Forschungsergebnisse und geprüfte Muster der Wiener Umweltanwaltschaft: Vogelanprall an Glasflächen
Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (2019): Vogelschlag an Glasflächen
Senatsverwaltung Berlin (2021): Bauen mit Glas und Licht
NABU Regionalverband Dresden-Meißen (2021): Handlungsleitfaden Artenschutz an Glasflächen

Darüber hinaus hat die LAG VSW im Auftrag der LANA Schwellenwerte definiert und ein Bewertungsverfahren erarbeitet, das die LANA den Bundesländern zur Anwendung empfohlen hat. Mit Hilfe des Bewertungsverfahrens kann ein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial erkannt werden. Dieser Leitfaden ist sowohl gut für die Sachverhaltsermittlung an bereits stehenden Bauwerken geeignet als auch bei der Planung von Gebäuden. Damit werden Architekten und Fachplaner frühzeitig in die Lage versetzt, Situationen, in denen es zu vermehrtem Vogelschlag an Gebäuden kommen kann, zu erkennen und zu vermeiden.

LAG VSW Beschluss 21/01 (2021): Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben - Bewertung des Vogelschlagsrisikos an Glas

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