Fachbehörden der Länder und des Bundes:
Bundesamt für Naturschutz
Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dachverband Deutscher Avifaunisten
Deutscher Rat für Vogelschutz
Bundesamt für Naturschutz
Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Partner:
Dachverband Deutscher Avifaunisten
Deutscher Rat für Vogelschutz
Mitglieder und Partner
Die staatlichen Vogelschutzwarten bzw. die für den Vogelschutz zuständigen Fachbehörden des Bundes und der Länder stehen über die LAG VSW im ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch. In der Regel tagt das Gremium zweimal im Jahr in Verbindung mit den Sitzungen der fachlichen Koordinationsstellen zur Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV). Zu den ständig geladenen Gästen zählen der Bundesverband "Wissenschaftlicher Vogelschutz", der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) und der Deutsche Rat für Vogelschutz.
Aufgaben
Vogelschutzwarten (bzw. die o. g. Fachbehörden) sind staatliche Institutionen der angewandten Vogelkunde. Sie wirken bei der Umsetzung landes- und bundesrechtlicher sowie internationaler Vorgaben mit. Dabei gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der LAG VSW obliegt jeweils einer Vogelschutzwarte/Fachbehörde. Sie wechselt im einjährigen Turnus. Die Geschäftsstelle vertritt die LAG VSW und deren Positionen/Beschlüsse nach außen und steht als Ansprechstelle zur Verfügung. Außerdem obliegt ihr die Kontaktdatenverwaltung und die Organisation der Fachsitzungen.
Beschlussfassung
Die Mitglieder und Partner der LAG VSW bündeln das Wissen von mehreren Tausend Ornithologen, die auf ehramtlicher und/oder behördlicher Basis organisiert sind. Demzufolge spiegeln die Beschlüsse einen bundesweiten Standard wieder, der Grundsatzcharakter hat. Die Beschlussfassung erfolgt i. d. R. im Rahmen der Fachsitzungen. Sie setzt Einstimmigkeit voraus und wird protokolliert. Zu jedem Beschluss können Abwesenheitsvermerke sowie Anmerkungen und Vorbehalte aufgenommen werden.
Die staatlichen Vogelschutzwarten bzw. die für den Vogelschutz zuständigen Fachbehörden des Bundes und der Länder stehen über die LAG VSW im ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch. In der Regel tagt das Gremium zweimal im Jahr in Verbindung mit den Sitzungen der fachlichen Koordinationsstellen zur Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV). Zu den ständig geladenen Gästen zählen der Bundesverband "Wissenschaftlicher Vogelschutz", der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) und der Deutsche Rat für Vogelschutz.
Aufgaben
Vogelschutzwarten (bzw. die o. g. Fachbehörden) sind staatliche Institutionen der angewandten Vogelkunde. Sie wirken bei der Umsetzung landes- und bundesrechtlicher sowie internationaler Vorgaben mit. Dabei gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die Umsetzung gesetzlicher Grundlagen
- Beratung von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit
- Förderung des Vogelschutzes
Die LAG VSW ist eine Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Praxis und ehrenamtlichen Engagement. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:
- Informations- und Erfahrungsaustausch
- Festlegung gemeinsamer (länderübergreifender) und arbeitsteiliger Schwerpunktaufgaben
- Erarbeitung einheitlicher (bundesweiter) Standards, gemeinsamer Positionen und Empfehlungen
- Umsetzung der EG-Vogelschutzrichtlinie
- Umsetzung des Afrikanisch Eurasischen Wasservogelabkommes (AEWA)
- Empfehlungen zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben
- Erarbeitung fachlicher Standards für Monitoringprogramme
- Abstimmung von Brutvogelatlanten und Roten Listen auf Bundes- und Länderebene
- Bearbeitung von aktuellen Fralgestellungen des Vogelschutzes
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der LAG VSW obliegt jeweils einer Vogelschutzwarte/Fachbehörde. Sie wechselt im einjährigen Turnus. Die Geschäftsstelle vertritt die LAG VSW und deren Positionen/Beschlüsse nach außen und steht als Ansprechstelle zur Verfügung. Außerdem obliegt ihr die Kontaktdatenverwaltung und die Organisation der Fachsitzungen.
Beschlussfassung
Die Mitglieder und Partner der LAG VSW bündeln das Wissen von mehreren Tausend Ornithologen, die auf ehramtlicher und/oder behördlicher Basis organisiert sind. Demzufolge spiegeln die Beschlüsse einen bundesweiten Standard wieder, der Grundsatzcharakter hat. Die Beschlussfassung erfolgt i. d. R. im Rahmen der Fachsitzungen. Sie setzt Einstimmigkeit voraus und wird protokolliert. Zu jedem Beschluss können Abwesenheitsvermerke sowie Anmerkungen und Vorbehalte aufgenommen werden.
Umlaufbeschlüsse (außerhalb der regulären Fachsitzungen) können von der Geschäftsführung eingeleitet werden, wenn ein
Mitglied eine Beschlussunterlage vorlegt, eine Beschlussfassung keine vertiefte Diskussion benötigt oder eine
Beschlussfassung aus zeitlichen Gründen bei einer ordentlichen Sitzung nicht möglich erscheint.
Geschäftsordnung der LAG VSW: pdf (0.3 MB)